Rechtliche Informationen über unsere Produkte

Die bei licendi.com erhältlichen Lizenzen für Windows und andere Computerprodukte sind preiswert, sicher, legal und kommen mit garantierter Aktivierung.

Hier finden Sie allgemeine Informationen über das gebrauchte Computerprodukt, einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Kunden („FAQ“).

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1. VERWENDETE SOFTWARE

Gebrauchte Software darf in der Europäischen Union sowie in Deutschland je nach geltender Rechtsprechung frei verkauft werden, sofern die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Die notwendigen Bedingungen lauten wie folgt:

  • Das Softwareprodukt muss ursprünglich durch den Verkauf mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder eines am EWR-Abkommen teilnehmenden Staates vermarktet worden sein.
  • Die Softwarelizenz muss gegen Zahlung einer Gebühr erteilt worden sein, die es dem Rechtsinhaber ermöglicht, eine Vergütung zu erhalten, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie der Software entspricht.
  • Der Rechtsinhaber hat dem Erstkäufer das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbegrenzt) zu nutzen.
  • Verbesserungen und Aktualisierungen der vom nachfolgenden Käufer heruntergeladenen Software im Vergleich zu der vom Erstkäufer heruntergeladenen Software müssen durch einen zwischen dem Autor oder Rechtsinhaber und dem Erstkäufer abgeschlossenen Wartungsvertrag abgedeckt sein.
  • Der ursprüngliche Lizenzinhaber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben.
  • Darüber hinaus muss der Verkäufer den Kunden darauf hinweisen, dass der Erwerb eines Produktschlüssels durch Übermittlung einer Zahlen- und Buchstabenkombination in digitaler Form noch keine Lizenz zur legalen Nutzung des Programms darstellt. Entsprechende Informationen finden Sie auf dieser Seite unter Punkt 2 und an anderer Stelle auf unserer Website.

Licendi.com stellt sicher, dass die oben genannten Anforderungen erfüllt werden und dass die legale Nutzung der Software gewährleistet ist. Die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung werden auch in Deutschland erfüllt.

Weitere Informationen finden Sie unter

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2. DIE WICHTIGSTEN RECHTLICHEN INFORMATIONEN ÜBER UNSERE PRODUKTE

Es gibt eine Menge rechtlicher Informationen über die verwendete Software. Wir versorgen Sie gerne mit den nötigen Informationen. Sie können uns jederzeit über das Kontaktformular kontaktieren. In der Zwischenzeit finden Sie hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten rechtlichen Informationen:

  • Wir bieten nur Produktschlüssel für die Aktivierung der jeweiligen Software an. Dies ist noch keine Lizenz.
  • Die Lizenz kommt erst mit der Installation und der Annahme der Nutzungsbedingungen zustande, die das Nutzungsrecht zwischen Ihnen und dem jeweiligen Hersteller regeln.
  • Der Grundsatz der Erschöpfung ist in der Regel eingetreten oder die Lizenz ist „erschöpft“, sobald das Produkt zum ersten Mal legal in Verkehr gebracht wurde. Bei dem aktuellen Angebot handelt es sich um eine Software, die zur unbegrenzten Nutzung in Form eines aktivierbaren Produktschlüssels mit der Möglichkeit, die Software herunterzuladen, in Umlauf gebracht wurde. Microsoft oder der andere Anbieter der Software hat dafür eine angemessene Entschädigung erhalten.
  • Bei uns haben Sie Zugang zu gebrauchten Lizenzen zu besonders attraktiven Preisen aus Volumenlizenzverträgen, die rechtlich wie Volumenlizenznehmer beim Erstkauf behandelt werden müssen.
  • Alle Markennamen und Logos sind eingetragene Warenzeichen, deren Verwendung hier nur zum Zweck der Produktbeschreibung verwendet wird. Das Eigentumsrecht liegt bei dem jeweiligen Markeninhaber.

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3. RECHT AUF WIDERRUF

Bei Fernabsatzverträgen, die per Telefon, über das Internet oder bei einer Katalogbestellung abgeschlossen werden, sieht das EU-Recht die Möglichkeit vor, dass der Verbraucher den Vertrag für eine bestimmte Zeit widerrufen kann („Widerrufsrecht“). In diesem Sinne ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die nicht ihrer selbstständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Verbraucher haben das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wird.

Um Ihr Widerrufsrecht gegenüber licendi.com auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dazu können Sie uns unter Verwendung der folgenden Informationen kontaktieren:

meeco Servicios Globales S.L.
Avenida Cataluña 16Edificio
Baobab (8ª Planta)
03540 Playa de San JuanAlicante
, Deutschland

E-Mail: info@licendi.com

Telefon: (+34) 900 649 002

licendi.com bietet auch ein Muster-Widerrufsformular.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an meeco Servicios Globales S.L. absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen für die betreffende Bestellung erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Diese Erstattung wird Ihnen unter keinen Umständen in Rechnung gestellt.

Das Widerrufsrecht entfällt bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem physischen Datenträger geliefert werden (z. B. Lieferung von Produktschlüsseln per E-Mail), wenn das Unternehmen nach dem Verbraucher mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat:

  1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass das Unternehmen mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen kann; und
  2. seine Kenntnis bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrags verliert.

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4. FAQ (HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN)

Eine gebrauchte Softwarelizenz ist in Deutschland und in der EU in der Regel frei verkäuflich. Sowohl deutsche Gerichte als auch der Europäische Gerichtshof haben bereits Urteile erlassen, die dies bestätigen.

Es gibt auch keine vertraglichen Hindernisse, solange der Weiterverkauf der Standardsoftware in der Lizenzvereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Erstkäufer nicht verboten oder eingeschränkt ist. Außerdem sind die vertraglichen Hindernisse nur zwischen dem Autor und dem Erstkäufer wirksam, was bedeutet, dass Sie als Nachkäufer der Produktschlüssel oder Softwarelizenzen diese problemlos nutzen können.

In Deutschland und in der Europäischen Union ist der Verkauf von gebrauchter Software erlaubt.

Das Urheberrechtsgesetz Royal Legislative Decree 1/1996 stellt klar, dass ein vom Autor verkauftes Computerprogramm weiterverkauft und genutzt werden kann (sogenannter Erschöpfungsgrundsatz). Das bedeutet, dass der Urheber mit dem Verkauf oder nach dem Verkauf einer Arbeitskopie (dazu gehört auch die Software) sein Recht verloren hat, über deren weitere Verbreitung zu entscheiden.

Auf der Grundlage dieses Grundsatzes hat ein Gericht in der Schweiz in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 gegen den Softwarehersteller Adobe (Kantonsgericht Az. ES 2012, 822) bestätigt, dass der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen nach Schweizer Recht grundsätzlich zulässig ist.

Die EU-Gerichte kamen zu demselben Schluss. So hat das Landgericht München in seinem Urteil vom 4. April 2008 (zum Az. 30 O 8684/07) entschieden, dass für den Weiterverkauf von einzeln genutzten Microsoft-Softwarelizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag keine weitere Zustimmung von Microsoft erforderlich ist. Diese Entscheidung wurde später vom deutschen Bundesgerichtshof und vom EuGH bestätigt. So hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2014 unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass der Handel mit gebrauchter Software weitgehend uneingeschränkt möglich ist und dass diese Software daher allgemein zum Verkauf steht.

Damit sich das Vertriebsrecht des Urhebers erschöpft, ist es insbesondere erforderlich, dass:

  • Die Software ursprünglich in der EU, dem EWR oder Deutschland durch Verkauf mit Zustimmung des Urhebers in Umlauf gebracht wurde;
  • Der Autor diese Lizenz gegen Zahlung einer angemessenen Gebühr erteilt;
  • Der Urheber dem Erstkäufer ein dauerhaftes Recht zur Nutzung der Kopie eingeräumt hat;
  • Upgrades und Updates, die die vom Nachkäufer heruntergeladene Software im Vergleich zu der vom Erstkäufer heruntergeladenen Software hat, sind durch einen zwischen dem Autor und dem Erstkäufer geschlossenen Wartungsvertrag abgedeckt; und
  • Der Erstkäufer die auf seinem Computer installierte Kopie der Software unbrauchbar gemacht hat (z.B. durch dauerhaftes Löschen)

licendi.com verkauft Produktschlüssel, die die Nutzung eines Computerprogramms ermöglichen. Das bedeutet, dass die Nutzungsbedingungen einer Lizenz durch die Nutzungsbedingungen bestimmt werden, die Sie beim Herunterladen akzeptieren.

Hier gibt es keinen Unterschied zum ursprünglichen Kauf. Der Käufer von gebrauchten Softwarelizenzen hat ebenfalls Anspruch auf alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Software.

Nein, ein vollständiger Beweis ist nicht erforderlich. Professionelle Anbieter wie licendi.com weisen jedoch die entsprechende Lieferkette vollständig aus, so dass dokumentiert ist, dass die verkauften Lizenzen tatsächlich existieren und legal erworben wurden.

Mit einem Kauf bei uns erleben Sie keine bösen Überraschungen, sondern erwerben die bestehenden Rechte an effektiv genutzten Softwarelizenzen mit einer bewährten Lieferkette.

Der Grundsatz der uneingeschränkten Verkäuflichkeit gilt auch für Volumenlizenzen und die Entflechtung von Volumenlizenzen zum Zwecke des separaten Weiterverkaufs, sofern die vereinbarte Höchstzahl von Nutzern weiterhin eingehalten wird.

Voraussetzung für den rechtmäßigen Weiterverkauf der verwendeten Lizenz ist in jedem Fall, dass der Ersterwerber die Software im Umfang des Weiterverkaufs nicht mehr benötigt und die auf seinem Computer vorhandenen Kopien der Software im entsprechenden Umfang löscht.

Dies ist auch in der europäischen Rechtsprechung entsprechend geschützt. So hat das Landgericht München in seinem Urteil vom 4. April 2008 in der Sache 30 O 8684/07 entschieden, dass für den Weiterverkauf von einzeln genutzten Microsoft-Softwarelizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag keine weitere Zustimmung von Microsoft erforderlich ist.

Das Landgericht Hamburg, das bereits 2006 den Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen aus Volumenverträgen für rechtmäßig erklärt hatte, kam zu demselben Ergebnis (LG Hamburg 315 O 343/06).

Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dazu.

Wenn der Verkäufer oder der Hersteller andere vertragliche Regelungen haben, kümmert sich licendi.com um das korrekte Verfahren.

Nein, im Prinzip ist keine weitere Zustimmung zum Weiterverkauf erforderlich. Mit dem ersten Verkauf ist die Verfügungsgewalt des Autors über diese Kopie der Software erschöpft und er darf keine weiteren Bedingungen für den Weiterverkauf festlegen.

Gebrauchte Softwarelizenzen können innerhalb der EU, des EWR und Deutschlands verkauft werden. Für andere Länder muss jeweils eine entsprechende rechtliche Klärung vorgenommen werden.

Der Begriff „gebrauchte Software“ wirft oft Fragen und Verwirrung auf, da gebrauchte Software oft mit aktuellem Verschleiß assoziiert wird. Wie bei anderen Produkten wird auch Software zu Gebrauchtsoftware, wenn sie bereits benutzt wurde. Software hat jedoch den Vorteil, dass sie in der Regel nicht dem Verschleiß unterliegt. Installation und Nutzung verursachen keine Abnutzung im eigentlichen Sinne, sondern lassen die Software per Definition zu einer gebrauchten Software werden. Daher weist eine gebrauchte Software die gleiche hohe Qualität auf wie eine Software, die direkt vom Hersteller oder einem autorisierten Händler erworben wurde. Eine gebrauchte Software führt nicht zu schlechten Arbeitsergebnissen oder zum Verschleiß von Komponenten. Daher ist es für Unternehmen eine gute Möglichkeit, ihre Kosten für die benötigten Softwarelizenzen durch den Kauf gebrauchter Softwarelizenzen zu optimieren.

Dabei handelt es sich in der Regel um Lizenzen von Unternehmen, die aus verschiedenen Gründen ungenutzte oder nicht benötigte Softwarelizenzen aufgeben. Die Gründe dafür können Konsolidierungen oder Fusionen sein. Auch Systemänderungen oder Fehlplanungen innerhalb eines Unternehmens setzen genutzte Softwarelizenzen frei. Oder wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit einstellt und die Lizenzen daher im Rahmen eines Liquidationsverkaufs zur Verfügung gestellt werden.

Sie erhalten einen Lieferschein mit dem Lizenzschlüssel und der Übertragung der Rechte an den Verkäufer. Sie erhalten den Download-Link über Ihren Zugang zu unserem Shop.

Unter „Meine Bestellungen“ finden Sie den Link zu unserem Download-Center. Dies ist eine RAR-Datei. Sie müssen es nach dem Herunterladen entpacken, dann die „Installations“-Datei starten und damit den Installationsprozess beginnen.

Wie und wo muss ich den Lizenzschlüssel eingeben? Klicken Sie auf Ihrem Computer auf: Windows-Taste – Systemsteuerung – Programme und Funktionen.  Ihr Programm sollte dort zu finden sein.

Ja, mehrere Kunden von licendi.com sind bereits erfolgreich vom Autor der Software geprüft worden und haben die Rechtmäßigkeit des Weiterverkaufs nach dem Verfahren von licendi.com nicht in Frage gestellt.

Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, wenn Sie weitere Informationen über Audits benötigen.

licendi.com hat bereits mehreren Referenzkunden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produktschlüsseln vermittelt.

Auf Wunsch der Kunden ist licendi.es bereit, den Kontakt zu Referenzkunden herzustellen. Bitte kontaktieren Sie uns direkt über das Kontaktformular, wenn Sie mit einem Referenzkunden in Verbindung gebracht werden möchten.

ESD steht für „Electronic Software Distribution“ oder „Electronic Software Download“ und bezeichnet den Vertrieb von Software und Spielen über das Internet. Daher entfällt beim Kauf digitaler Produkte die Versendung von physischen Datenträgern oder Zugangskarten. Sie laden das Programm oder Spiel einfach direkt von Internet herunter und installieren es.

Die Vorteile von ESD sind:

  • Unbegrenzte Verfügbarkeit;
  • Der zentrale Ort für Ihre Lizenzschlüssel auf unserem Portal;
  • 24 Stunden am Tag verfügbar;
  • Keine Wartezeit für die Lieferung (Versand per E-Mail innerhalb einer Stunde nach Bestellabschluss).

Um Ihr Programm oder Spiel vom Server herunterzuladen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Schritt 1: Schließen Sie die Bestellung ab. Legen Sie den gewünschten Artikel in den Einkaufswagen und schließen Sie den Bestellvorgang ab. Nachdem Sie die Bestellung abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
  • Schritt 2: E-Mail-Bestätigung. Kurze Zeit später erhalten Sie eine zweite E-Mail. Darin finden Sie den Produktschlüssel. Neben dem Produktschlüssel befindet sich eine Schaltfläche Kopieren. Klicken Sie auf die Schaltfläche und kopieren Sie den Produktschlüssel.
  • Schritt 3: Aktivieren Sie die Software. Laden Sie die erforderliche Software aus dem Download-Center herunter. Installieren Sie die Software. Fügen Sie den gewünschten Produktschlüssel aus der Zwischenablage ein. Beenden Sie die Installation

Wenn Sie eine Frage haben, die nicht in den „häufig gestellten Fragen“ erscheint, können Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren.